Arbeit für das Jugendamt
Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff KJHG)
§ 28
Erziehungsberatung durch Erziehungsberatungsstellen u.a. Beratungsstellen
- Dienste und Einrichtungen Klärung und Bewältigung von Problemen
- Lösung von Erziehungsaufgaben
- Unterstützung bei Trennung oder Scheidung
Soziale Gruppenarbeit für ältere Kinder und Jugendliche
- Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen
- soziales Lernen
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
- Bewältigung von Entwicklungsproblemen
- Einbeziehung des sozialen Umfelds
- Erhaltung der Lebensbeziehung zur Familie
- Förderung der Verselbständigung
Sozialpädagogische Familienhilfe
- intensive Begleitung
- längere Dauer
- Bewältigung von Alltagsproblemen
Eingliederungshilfe für Kinder u. Jugendliche mit seelischer Behinderung, oder solche, die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall
- in ambulanter Form oder stationär in unterschiedlichster Ausgestaltung durchgeführt
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für junge Erwachsene
- längere Zeit
- Unterstützung zur sozialen Integration
- Verselbständigung
