Arbeit für das Jugendamt

Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff KJHG)

§ 28
Erziehungsberatung durch Erziehungsberatungsstellen u.a. Beratungsstellen

§29
Soziale Gruppenarbeit für ältere Kinder und Jugendliche §30
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer §31
Sozialpädagogische Familienhilfe §35a
Eingliederungshilfe für Kinder u. Jugendliche mit seelischer Behinderung, oder solche, die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall §41
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für junge Erwachsene